Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht­versicherung, die alle Jäger*innen zur Lösung eines Jagd­scheines bei der Jagd­behörde vorweisen müssen. Die Jagd­haft­pflicht­versicherung der Gothaer übernimmt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet oder Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen. Die Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden.

Die Kreisgruppe Kusel hat für ihre Mitglieder einen Gruppenvertrag zur Jagdhaftpflichtversicherung mit der Gothaer geschlossen. Für die Mitglieder hat das folgende Vorteile:

  • Bestes Leistungskonzept
  • Konkurrenzloser Beitrag mit / ohne Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme 3 Mio. € / 6 Mio. € / 15 Mio. €
  • Optimaler Service
  • Einfaches Handling
  • Jungjäger können sofort beitreten

Um eine Mitgliedschaft abzuschließen, überweisen Sie bitte den Beitrag Ihres Versicherungswunsches auf das Sonderkonto:

„LJV SoKo“ der Kreisgruppe Kusel
DE 52 5405 1550 0060 0093 21
SWIFT-BIC: MALADE51KUS

Bitte geben Sie in dem Feld „Verwendungszweck“ Ihre Adresse (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort) und Ihre LJV-Mitgliedsnummer an. Die Angabe der Mitgliedsnummer ist zwingend erforderlich und befindet sich auf Ihrem Mitgliedausweis des LJV oder kann über Ihren Hegeringleiter in Erfahrung gebracht werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung kann zu folgenden Konditionen abgeschlossen werden:

Laufzeit: 1 Jahr 3 Jahre
Deckungsbeitrag: 3 Mio. € 31,00 € 88,00 €
Deckungsbeitrag: 6 Mio. € 34,00 € 97,00 €
Deckungssumme: 15 Mio. € 44,00 € 126,00 €

Nach der Überweisung wird der Unteren Jagdbehörde die Liste der versicherten Jäger rechtzeitig vorliegen. Falls sie Fragen haben, können Sie sich auch an den zuständigen Ansprechpartner wenden:

Georg Link

Ansprechpartner Jagdhaftpflicht
06304 / 993540
Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen der Gothaer