Liebe Jägerinnen und Jäger,
bezugnehmend auf die tierseuchenrechtliche Anordnung des LUA zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) und Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen vom 08.08.2017, zuletzt geändert am 11.01.2020, möchten wir Sie an die Vorgaben für das Jahr 2026 erinnern.
Stichprobenumfang 2026
Gemäß dem festgelegten Stichprobenschlüssel sind im Landkreis Kusel im Jahr 2026 insgesamt 100 Proben von gesund erlegten Wildschweinen zu entnehmen.
Die Proben sollen möglichst gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt werden.
Dabei gilt weiterhin das Prinzip:
Lieber zu viel als zu wenig.
Eine höhere Probenzahl ist ausdrücklich unproblematisch und unterstützt die Seuchenprävention.
Verpflichtende Proben bei besonderen Befunden
Unabhängig vom Stichprobenschlüssel sind weiterhin zwingend Proben zu entnehmen bei:
-
krank erlegten Wildschweinen
-
Wildschweinen mit pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten beim Aufbrechen
-
verendeten Wildschweinen
-
Unfallwild (z. B. nach Verkehrsunfällen)
Diese Proben werden sowohl auf Klassische Schweinepest (KSP) als auch auf Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht.
Ihre Mitwirkung ist entscheidend
Das Monitoring stellt einen wesentlichen Baustein zur Früherkennung und Bekämpfung von Tierseuchen dar und dient dem Schutz unserer heimischen Wild- und Hausschweinbestände.
Wir bitten alle Revierinhaberinnen und Revierinhaber sowie die gesamte Jägerschaft um konsequente Umsetzung der Vorgaben.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an:
Merlin Steiner
Amtstierarzt
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 3 – Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Referat 30 – Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz
Trierer Str. 49–51
66869 Kusel
Telefon: 06381 424 137
Mobil: 0151 12154138
E-Mail: merlin.steiner@kv-kus.de


