Zur Aufrechterhaltung des Status „tollwutfrei“ und zur Früherkennung einer möglichen Tollwutinfektion in der Wildtierpopulation werden auch im Jahr 2026 landesweit Untersuchungen von sogenannten Indikatortieren durchgeführt. Grundlage hierfür sind das EU-Tiergesundheitsrecht sowie die Tollwut-Verordnung.
Welche Tiere gelten als Indikatortiere?
Als entscheidende Indikatortiere für die Zoonose Tollwut gelten wildlebende
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Füchse
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Marderhunde
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Waschbären
Unabhängig vom Alter der Tiere sind insbesondere folgende Fälle relevant:
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verendet aufgefundene Tiere (auch Unfallwild),
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kranke oder abgekommene Tiere,
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verhaltensgestörte Tiere,
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sonst auffällig erlegte Tiere.
Diese Tierarten stellen das natürliche Reservoir für die terrestrische Tollwut dar, weshalb bei ihnen ein deutlich höheres Infektionsrisiko besteht als bei anderen Wildtieren.
Verpflichtung zur Einsendung
Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, alle entsprechenden Indikatortiere nach Anweisung der zuständigen Kreisverwaltung oder direkt an das
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)
Institut für Tierseuchendiagnostik, Koblenz, einzusenden.
Wichtig:
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Es ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.
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Dem Tier ist der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ beizulegen.
Das Formular ist auch auf der Website des LUA unter Service → Downloads → Tierseuchen & Tiergesundheit abrufbar.
Ablauf der Untersuchung
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Alle eingesandten Tiere werden im LUA virologisch auf Tollwut untersucht.
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Über das Ergebnis werden der Einsender und die zuständige Kreisverwaltung informiert.
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Die Kosten der Untersuchung übernimmt das Land Rheinland-Pfalz.
Aufwandsentschädigung
Für jedes anerkannte Indikatortier erhalten Jagdausübungsberechtigte eine pauschale Entschädigung von 50 Euro.
Diese deckt den Aufwand für:
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Einsammeln des Tieres,
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sachgerechte Verpackung,
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Ausfüllen des Probenbegleitscheins,
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Versand bzw. Transport.
Frist beachten:
Die Einsendung muss zeitnah, spätestens innerhalb eines Monats nach Auffinden oder Erlegen, erfolgen, damit eine Entschädigung möglich ist.
Auch bei Indikatortieren, die im befriedeten Bezirk gefunden oder erlegt werden, kann eine Entschädigung gewährt werden.
Direkte Anlieferung
Bei direkter Anlieferung an das LUA ist die zuständige Kreisverwaltung zu informieren.
Organisation & Information
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Die Kreisverwaltungen leiten die Indikatortiere an das LUA weiter und stellen sicher, dass die Tiere dem jeweiligen Landkreis eindeutig zugeordnet sind.
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Das LUA entscheidet über die Entschädigungsfähigkeit und übermittelt den Kreisverwaltungen halbjährliche Übersichten.
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Die Veterinärämter informieren zusätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden.
Fazit
Das landesweite Tollwut-Monitoring ist ein zentraler Baustein zur Sicherung des seuchenfreien Status. Die Mithilfe der Jägerschaft ist dabei unverzichtbar. Bitte melden und übersenden Sie auffällige Indikatortiere konsequent und fristgerecht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


