Brauchbarkeitsprüfung 2025

Die KG veranstaltet am 02. August eine Brauchbarkeitsprüfung, gem. der aktuellen BPO des LJV-RLP ( s. LJV-Homepage). Geprüft werden die Fächer 1,2 und 5b ( nur ÜF, Fährten mit Dammwildschweiß getupft ) gemäß § 6 der BPO.

Meldeschluss 18. Juli.

Die KG veranstaltet am 7. und am 21.September eine weitere Prüfung zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit von Jagdhunden, gem. der aktuellen BPO des LJV RLP (s. LJV-Homepage). Geprüft werden die Fächer 1-5 (Fach 5 als TF/ÜF, Fährten mit Dammwildschweiß getupft/) 1,2 und 5 (nur ÜF, Fährten mit Dammwildschweiß getupft)

Meldeschluss: Jeweils 14 Tage vor Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr: LJV-Mitglieder: 110,- Euro (entfällt, für Mitglieder, die am HF-Lehrgang der KG teilgenommen haben), Nicht-Mitglieder 150,- Euro.

Unvollständig ausgefüllte Meldungen, nach Meldeschluss eingehende oder solche ohne rechtzeitige Nenngeldzahlungen werden nicht berücksichtigt.

Meldungen nur schriftlich auf dem Formblatt des LJV (s. LJV-Homepage) an Diana Diehl, Kuseler Str. 38, 66871 Herchweiler , Telefonnummer 016096076132.

Die Einladung zur Prüfung, mit genauer Angabe über Treffpunkt und Zeit, folgt nach dem Meldeschluss.

Die Zulassung zur Prüfung obliegt dem Prüfungsleiter, die Führerinnen oder Führer müssen im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheins sein und für den Jagdhund muss eine gültige Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden, Flinte und
ausreichend Munition ( bleifrei ) sind am Prüfungstag von allen Hundeführerinnen und – führern mitzuführen.

Schleppwild sowie Federwild für die Wasserarbeit ist von den Hundeführerinnen und -führern am Prüfungstag zu stellen. Das Wild muss in einem natürlichen und frischen Zustand sein.

Diana Diehl
Hundeobfrau