Richtlinien zur Untersuchung auf ASP

Bisher haben wir im Kreis Kusel nur 20% der als Fallwild gemeldeten Wildschweine beproben lassen.

Bitte beachten:

Zwingender Beprobung unterliegen

  • alle verhaltensauffälligen Stücke, die erlegt werden müssen
  • alles Unfallwild
  • alle gefundenen Stücke, egal in welchem Zustand

Es ist sehr wichtig, infizierte Stücke schnellstmöglich zu erkennen, um sofort entsprechende Maßnahmen treffen zu können.

Bernd Klinck

KJM

LK Kusel